Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
COMISY GmbH (Stand 01/2014)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen COMISY GmbH (im Folgenden COMISY oder Auftragnehmer) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Bedingungen des Auftraggebers weisen wir ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt.

§ 2 Vertragsschluss
Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber in mündlicher oder schriftlicher Form erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann zusätzlich eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag beiderseitig schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

§ 3 Leistungen COMISY GmbH
COMISY ist berechtigt, seine Dienstleistungen durch Angestellte, Werkvertragsnehmer, freie Mitarbeiter und/oder sachverständige Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Beratungs- und Seminarleistungen werden auf Grundlage des Angebotes von COMISY in den jeweiligen Absprachen und Verträgen festgelegt.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
(1) COMISY verbleibt an seinen Leistungen ein generelles Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der COMISY an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripte, Arbeitsmaterialien, Pläne, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Prognosen usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung bzw. Weitergabe an Dritte der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber, gleich zu welchem Zweck, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens COMISY.
(3) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des Beraters/COMISY sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
(4) Der Auftraggeber und COMISY verpflichten sich gegenseitig sämtliche geschäftlich relevanten Vorgänge und nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge, die durch oder bei der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und COMISY bekannt geworden sind im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
(5) COMISY ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

§ 5 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass COMISY auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.

§ 6 Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von COMISY zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

§ 7 Berichterstattung
(1) COMISY verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenen-falls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.
(2) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages, sofern ein Schlussbericht und dessen Frist schriftlich vereinbart wurden.

§ 8 Rücktritt
(1) Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer der COMISY wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger seitens COMISY nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist COMISY berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
(2) Sagt der Auftraggeber den Termin/Seminarteilnahme ab, so gilt Folgendes:
Der Rücktritt (Abmeldung) muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Geht die Abmeldung mindestens 4 Wochen/ 28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgeltes, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Geht die Absage zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin bei uns ein, so berechnen wir 75% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an. Seitens des Auftraggebers kann eine Ersatzperson den Platz des ursprünglich gemeldeten Teilnehmers einnehmen.
(3) In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung werden wir lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Honorars (ohne Aufwendungen) berechnen, wenn es uns gelingt, den Termin anderweitig zu besetzen.

§ 9 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinne des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich des Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. strategische Entwicklung, Personalentwicklung, Finanzkennzahlen, Liquidität) ist der Auftragnehmer gebunden, die Vorgaben des Auftraggebers umzusetzen und übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der erarbeiteten Ergebnisse (z.B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus Angaben des Auftraggebers resultieren.
(2) Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 10. COMISY übernimmt keine Gewährleistung, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers beantragte Förderung seitens des Fördergebers aus welchem Grund auch immer nicht bewilligt wird. Gleiches gilt im Fall von jeglicher anderen Form der Finanzierung, welche nicht positiv abgeschlossen wird.
(3) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung seitens COMISY zum Beweis der Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

§ 10 Haftungsausschluss
(1) Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie die von uns zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.
(2) Jede/r Teilnehmer/in an Seminaren und Workshops erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie selbstverantwortlich handeln kann und will, ausreichend versichert ist und den Veranstalter, die Referenten und den Vermieter von etwaigen Haftungsansprüchen freistellt.
(3) COMISY haftet für Schäden nur in dem Falle, dass vorsätzlich ein Schaden herbeigeführt wurde und dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften liegt. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen bzw. Dienst- und/oder Werkvertragsnehmer jedweder Art.
(4) COMISY haftet nicht, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers beantragte Förderung seitens des Fördergebers nicht bewilligt wird.

§ 11 Vergütung
(1) COMISY hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung einer angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber. Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Kunden mit COMISY. Maßgeblich ist dabei die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste der COMISY.
(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach erfolgter Einwilligung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört COMISY gleichwohl die vereinbarte Vergütung. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine im Auftrag des Auftraggebers beantragte Förderung seitens des Fördergebers aus welchem Grund auch immer nicht bewilligt wird. Gleiches gilt im Fall von jeglicher anderen Form der Finanzierung, welche nicht positiv abgeschlossen wird.
(3) COMISY kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Vergütungsansprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten der COMISY berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der zustehenden Vergütungen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so hat der Auftraggeber während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von mindestens 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(4) Der Kunde kann die Vergütung per Vorabüberweisung oder Rechnung leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
(5) Im Falle einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen Nicht-Deckung des Kontos) berechnen wir für die angefallenen Bearbeitungskosten 15 Euro pro Rücklastschrift zuzüglich der angefallenen Bank- und Dienstleistergebühren.

§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-bezogener Daten ausdrücklich zu. Er hat das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung.
(2) Sämtliche Dokumente, die mit der Erledigung eines Auftrages in Verbindung stehen (auch E-Mails etc.), werden von uns gespeichert.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

COMISY GmbH, Neumärker Tor 1, 99610 Vogelsberg, Tel +49.361.78929430